Foto: Heike Lachnit
Foto: G. Voss

ich möchte Sie mit dem heutigen Versand der unten angehängten Pressemitteilung auf den offiziellen Bewerbungsstart für die Projektförderung in unserem Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK aufmerksam machen.

Bis zum 31. März 2021 können sich Musikensembles mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel zu dienen.

Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden. Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.

Anbei finden Sie alle notwendigen Antragsunterlagen, FAQ’s sowie die Fördergrundsätze.

Zusätzliche Informationen finden sie auch veröffentlicht unter www.bundesmusikverband.de/neustart.

Vielen Dank für das Weiterleiten und Bekanntmachen dieser Ausschreibung.

Wir freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen, die zu dem so dringend ersehnten NEUSTART der Amateurmusik beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Donath

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Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Dr. Stefan Donath I Geschäftsführung
Ortrudstraße 7
12159 Berlin

In diesen Tagen haben/werden die Vereine einen Brief vom Bundesanzeiger Verlag erhalten: Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters. Die Führung des Transparenzregisters ist für gemeinnützige Vereine kostenlos. Allerdings gilt die Befreiung erst ab Vorlage der Bescheinigung des Finanzamts beim Bundesanzeiger Verlag. Da die Rechnung aber für die Jahre 2017 bis 2020 ausgestellt ist, geht das natürlich nicht mehr und die Gebühr ist damit zu entrichten. Nach aktueller Rechtslage dürfte die Gebührenerhebung für die Vorjahre 2017 bis 2020 rechtmäßig sein (siehe dazu den Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln POST vom BUNDESANZEIGER- VERLAG MUSTERSCHREIBEN TRANSPARENZREGISTER) (anwalt.de). Ich finde es unglaublich, mit welchen Methoden manche Institutionen das Geld von unseren Vereinen abzocken (dürfen). Da es sich um einen vergleichsweise niedrigen Betrag handelt (unser Bescheid lautet über 13,01 € für die vier Jahre) lohnt ein gerichtliches Verfahren im Einzelfall nicht, aber hier könnte des HSB durch eine Klage weitere solche unliebsamen Überraschungen vermeiden.

Joachim Klein
Frohsinn Niederbrechen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Chor-Begeisterte,

seit einem Jahr hat es die Chormusik schwer. Kaum ein gesellschaftlicher und kultureller Bereich hat gravierender unter der Corona-Pandemie zu leiden als die Chormusik. Manche Chöre kämpfen im Moment um ihre Existenz. Es ist daher höchste Zeit, die Situation der Chöre systematisch zu dokumentieren.

Wir bitten Sie daher, an der von Carus mitinitiierten, aktuellen ChoCo-Studie der Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt unter Leitung von Prof. Kathrin Schlemmer selbst teilzunehmen und diese möglichst breit über Ihre Kanäle und in Ihr Netzwerk zu streuen.

Link zur Studie: https://www.soscisurvey.de/ChoCo2021/

Die Umfrage soll die Situation der Chöre in Deutschland, Österreich und der Schweiz umfassend beschreiben, um zu erkennen, welche konkreten Maßnahmen zum Schutz und Wiederaufbau der Chormusik im deutschsprachigen Bereich notwendig sind.

Schwerpunkt sind die Chöre im Amateur- und semiprofessionellen Bereich, aber wir laden auch professionelle Chöre zur Teilnahme ein. Sowohl die generelle Lage der Chöre wie zum Beispiel die Entwicklung von Mitgliederzahlen, die Erfahrung mit Probenhäufigkeit und Probenformaten, die räumliche Situation der Chöre mit Blick auf Proben und Konzerte als auch die finanzielle Lage der Chöre und ihrer Leiter*innen sind Themen der Studie. Ein eigener Bereich ist der Frage gewidmet, welche spezifischen Förderungen notwendig sind, um Chöre zu einem erfolgreichen Neustart zu verhelfen.

Für den Fragebogen, der sich an Chorvorstände, Chorleiter*innen und Chor-Verantwortliche richtet, werden 10 Minuten benötigt. Es ist die erste umfassende Studie, die die Situation der Chormusik während der Pandemie wissenschaftlich untersucht.

Vielen Dank!

Mit den besten Grüßen
Dr. Johannes Graulich und Ester Petri

Eine Studie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt unter der Leitung von Prof. Dr. Kathrin Schlemmer. Ko-Autoren: Domkantor KMD Tobias Brommann, UMD Prof. Jan Schumacher, Goethe Universität Frankfurt/Main, Ester Petri und Dr. Johannes Graulich, Carus-Verlag


https://www.carus-verlag.com/chormusik-umfrage/

https://www.soscisurvey.de/ChoCo2021/

https://www.facebook.com/CarusVerlag/posts/1949730481847455

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Stand 28.06.2021

Hier können die neuesten Auslegungshinweise zur Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV durch den 1. Beigeordneten des Landkreises Limburg-Weilburg Herrn Jörg Sauer nachgelesen werden.

Bernd Heep vom MGV Fussingen hat uns die wichtigstes Passagen aus der Coronaschutzverordnung wunderbar zusammengefasst.
Er weist auch darauf hin, dass der aktuelle Stand der Regelungen immer auf folgender Seite zu finden ist: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Chorproben (Amateur-Chöre) können daher mit bis zu 25 Personen ohne Auflagen erfolgen. Bei Proben mit mehr als 25 Personen unterliegen sie, wie andere Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen auch, den oben beschriebenen Auflagen. Sie können unter den Voraussetzungen des § 16 auch in geschlossenen Räumen stattfinden. Chorsingen im Freien bleibt aber die bevorzugte Variante.
Für professionelle Chöre gilt die Ausnahme des Abs. 2 (s.u.).

Danke Bernd

Von: Josy Ehret
Betreff: Chorproben
Datum: 10. November 2021, 16:33
An: Josy Ehret

Liebe Sängerinnen, Sänger, liebe Vorstände in den Vereinen und Chören, liebe Chorleiter und Chorleiterinnen,

auch wir als Hessischer Sängerbund nehmen die aktuelle Entwicklung der Inzidenz kritisch zur Kenntnis. Für die Anrufe und Mails, die uns erreichen haben wir natürlich Verständnis und können die Gedanken, die Sie sich machen natürlich nachvollziehen.

Sofern Sie weiterhin proben können und in geeigneten Räumlichkeiten auch dürfen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Hygienekonzept der Situation anzupassen, die Masken bis zum Platz zu tragen, weiterhin die empfohlenen Abstände von 1,5 Meter (oder mehr) einzuhalten, und, ggfs. 1- oder 2-G-Proben (genesen, geimpft) durchzuführen. Eine Selbsttestung, auch für Geimpfte, vor der Probe ist empfehlenswert, bietet zwar immer noch keine 100%-ige Sicherheit, hilft aber vielleicht bei der Entscheidung, ob man an einer Chorprobe teilnehmen möchte.

Bitte achten Sie nicht nur auf sich, sondern auch auf Ihre Mitmenschen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute und sind sicher, dass die Chorgemeinschaft weiterhin zusammensteht.

 

Herzliche Grüße aus Oberursel
Josy Ehret

Hessischer Sängerbund e.V.
Mauerweg 25 | 61440 Oberursel
Telefon: 06171 704972 | Fax: 06171 704974
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Amtsgericht Wiesbaden VR1231

Dienstag, 14 Dezember 2021 15:24

Hinweis HSB: Hinweise zum Jahresende

Von: Michaela Klein
Gesendet: Donnerstag, 9. Dezember 2021 13:45
Betreff: Hinweise zum Jahresende

Liebe Damen und Herren,

das Jahr neigt sich dem Ende und wir hatten uns die Vorweihnachtszeit alle anders gewünscht – pandemiebedingt müssen nun wohl leider doch wieder die meisten Chorproben und Weihnachtskonzerte ausfallen und wir können wieder nur hoffen, dass es im kommenden Jahr besser wird.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Geschäftsstelle vom 18. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 geschlossen bleibt.
Alle Nachrichten und Anfragen können erst wieder ab dem 10. Januar 2022 bearbeitet werden.

Von: Michaela Klein
Betreff: Zuschuss für virtuelle Chorproben
Datum: 13. Dezember 2021, 13:26
An:

Der HSB freut sich, seinen Mitgliedern zum Jahresende noch ein kleines Geschenk machen zu können und wird sich an den Kosten für pandemiebedingte Online-Chorproben (per Zoom, TEAMS oder ähnliches) für das Jahr 2021 beteiligen.

Folgende Konditionen gelten:
• Die jeweiligen Rechnungen betreffen den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2021.
• Rechnungsempfänger (Account Information) muss entweder der Chor, der Verein oder ein in OVERSO eingetragenes Mitglied des Vereinsvorstandes (auch Chorleitung) sein.
• Der Zuschuss beträgt 1/3 des Rechnungsbetrages.
• Der Höchstbetrag der eingereichten Rechnungen darf 500,00 € nicht überschreiten.
• Die Rechnungen müssen spätestens am 15. Januar 2022 in der Geschäftsstelle vorliegen. Rechnungen, welche ab 16.01.2022 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
• Die Zuschüsse können ausschließlich für Software, welche für Online-Chorproben geeignet ist, gewährt werden. Ausgeschlossen sind z. B. Hardware jeglicher Art, Computer, musikpädagogische Instrumente oder Ähnliches.

Der Landesmusikrat Hessen hat uns darüber informiert, dass das Land Hessen sein neues Kulturpaket  - Kulturpaket II vorgestellt hat.  

Auf der Homepage des Landesmusikrates Hessen unter https://landesmusikrat-hessen.de/corona/hilfsprogramm-corona oder auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (https://wissenschaft.hessen.de/foerderung/kulturfoerderung/das-kulturpaket-im-ueberblick) finden Sie dazu alle Informationen und Fördermöglichkeiten.

Pressemitteilung: Chöre und Orchester in Existenznot: „Wir brauchen weitere Hilfen, sonst wird es keinen Neustart geben“

Pressemitteilung 

hier geht es zum aktuellen  Programm

Nina-Elena Keßler

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg
Referat Büro Landrat
Sachgebiet Sport und Ehrenamt
Schiede 43
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