Foto: Heike Lachnit
Foto: G. Voss

Betreff: WG: Bringt die Kinos zum Singen! Aktion im Rahmen der Initiative „Jahr der Chöre“
Datum: 2022-05-09T13:17:00+0200
Von: "Michaela Klein" <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;



Liebe Damen und Herren,

der Deutsche Chorverband und der Filmverleih Neue Visionen möchte „im Jahr der Chöre 2022“ auf ein neues Projekt aufmerksam machen. Es wäre schön, wenn Sie dieses auch an Ihre Chöre und Mitgliedsvereine weiterleiten könnten:

Bringt die Kinos zum Singen!
Der Film „Unsere Herzen – ein Klang“ startet ab dem 22. September und lädt Chöre zu Mitsingaktionen in lokalen Kinos ein

Am 22. September startet „Unsere Herzen – ein Klang“ in den Kinos: Ein Dokumentarfilm und eine Liebeserklärung an das Chorsingen. Im „Jahr der Chöre“ laden der Deutsche Chorverband und der Filmverleih Neue Visionen die Chöre in ganz Deutschland dazu ein, ihre Freude am gemeinsamen Singen auch mit dem Filmpublikum zu teilen und die Kinos zum Singen zu bringen.

Alle interessierten Ensembles können sich dafür ab sofort direkt beim Filmverleih melden und werden dann mit ihrem lokalen Kino verknüpft. Wenn ein Termin gefunden ist, schaut sich der Chor – gemeinsam mit dem Kinopublikum – den Film an. Anschließend nimmt das Ensemble den Schwung des Kinofilms von der Leinwand mit in den Kinosaal. Das Publikum wird so vom stummen Zuhörer zum aktiven Chormitglied. Der Chor kann ein eigenes, leicht zu erlernendes Lied wählen oder einen vorgeschlagenen Kanon von der Website mit dem Kinopublikum einüben.

Alle Infos zur Aktion, dem Film und zur Anmeldung unter:
www.unsereherzen-einklang.de und in der angehängten PDF-Datei.


Mit freundlichen Grüßen aus Oberursel
Michaela Klein

Hessischer Sängerbund e.V.
Mauerweg 25 | 61440 Oberursel
Telefon: 06171 704972 | Fax: 06171 704974
www.hessischer-saengerbund.de

Amtsgericht Wiesbaden VR1231

Von: Dr. Stefan Donath | BMCO <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 10:19
An: Bundesmusikverband Chor & Orchester <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
Betreff: Förderaufruf für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Verteiler:
BMCO-Präsidium
BMCO-Fachbereiche
BMCO-Mitgliedsverbände
BMCO-Geschäftsstellen
Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK
Kooperationspartner*innen

 

Sehr geehrte Mitglieder, liebe Kolleg*innen,

ich möchte Sie heute auf den Förderaufruf des neuen Bundesprogramms „Das Zukunftspaket Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des BMFSFJ aufmerksam machen, mit dem u.a. auch ausdrücklich die musische Aktivität junger Menschen gefördert werden soll.

 

Bewerben können sich insb. Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Da Musikvereine, Chöre & Orchester oft anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind, kommt die Förderung also auch für unsere Strukturen in Frage. Die Zuständigkeit für die Anerkennung sowohl als Träger der freien Jugendhilfe liegt beim örtlichen Jugendamt, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Eine Zuständigkeit durch das Landesjugendamt könnte gegeben sein, wenn der Träger in mehreren Jugendamtsbezirken tätig ist, oder landesweite Bedeutung besteht.

Die Webseite des BMFSFJ ist jetzt online mit Informationen zum Zukunftspaket: https://www.das-zukunftspaket.de/

Den digitalen (und ebenso dieser Email als Anlage angefügten) Förderaufruf finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202836/c5d311310898e2069c864a71a31c47f1/foerderaufruf-zukunftspaket-bewegung-kultur-gesundheit-data.pdf

Anbei auch ein Infoblatt, das die Struktur noch einmal verdeutlicht.

Bitte leiten Sie die Informationen unbedingt weiter und machen Sie Werbung dafür, damit das Programm dann auch schnell mit Leben gefüllt werden kann.

Nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ulrike Bahr MdB, sei der Ministerin zudem wichtig, dass junge Menschen bei der Entwicklung der Angebote aktiv beteiligt werden. Das freut uns sehr!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Donath

 

 

Dr. Stefan Donath

Geschäftsführung

Bundesmusikverband

Chor & Orchester e.V.

Ortrudstraße 7

12159 Berlin

Tel: +49 30 609 807 81 - 46

Mobil: +49 163 212 47 64

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Musikleben in Zahlen #03: Stadt, Land, Flöte – Orte und Kontexte des Amateurmusizierens

* Der BMCO bemüht sich in seinen E-Mails und allen weiteren Publikationen um gendergerechte und diskriminierungsfreie Sprache. Deshalb nutzen wir eine inklusive und diversitätsbewusste Schreibweise mit „Gender-Sternchen“ (*). Wir möchten alle Menschen einschließen und nennen, auch jene, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen möchten oder können. Teilen Sie uns gerne mit, wie Sie angesprochen werden möchten.

Liebe Engagierte in den Kreischorverbänden,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Förderprogramm IMPULS, das Amateurmusik in ländlichen Räumen fördert, sind seit Kurzem auch Kreisverbände antragsberechtigt sowie Landes- und Einzelverbände, in denen es keine tieferen Ebenen gibt. Das ist eine wunderbare Nachricht und eine vielversprechende Chance: Aktuell stehen in dem von der Beauftragten für Kultur und Medien finanzierten Programm über 15 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung.

In Kooperation mit dem Programm IMPULS hat der Deutsche Chorverband zwei digitale Informationsveranstaltungen angeboten, um Sie als Kreis- und Landesverbände zu den näheren Bedingungen einer Förderung durch IMPULS zu informieren sowie Sie in Ihrer Ideenfindung zu unterstützen.

Sofern Sie eine Teilnahme an diesen Info-Terminen nicht einrichten konnten, empfehlen wir Ihnen gerne folgende hilfreiche Informationen:

1. PRÄSENTATION ALS PDF

Die Präsentation der Info-Veranstaltungen finden Sie zum Nachlesen als PDF im Anhang.


2. IMPULS: Das Wichtigste in Kürze

Die max. Förderhöhe bei Kreisverbänden beträgt 150.000 EUR; grundsätzlich förderfähig sind z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen. Das Projekt muss mindestens 10 Mitgliedsensembles eines Verbands zugutekommen. Das Projekt findet statt in ländlichen Räumen (deutsche Kommunen mit maximal 35.000 Einwohner*innen). Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2022 und die Projekte müssen bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.


3. KONTAKT ZUM FÖRDERPROGRAMM IMPULS

Für Rückfragen und Beratung steht Ihnen das Team von IMPULS gerne zur Verfügung:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
07425 328806-80
https://impuls.bundesmusikverband.de/


Ausdrücklich möchten wir Sie alle ermutigen, diese Möglichkeit der Förderung zu nutzen, um die Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit Ihrer Mitgliedschöre zu fördern und Unterstützung z.B. in den Bereichen der (Wieder-)Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Claudia Thorun
Verbandsmanagement

Mittwoch, 13 April 2022 12:30

Information des HSB

Guten Tag,

anbei eine Information des Bundesfinanzministeriums zu den steuerlichen Auswirkungen von Spendenaktionen als Weiterleitung vom hjr.

Infotext aus dem Newsletter des hjr:
„Gemeinnützigkeit - Spendenaktionen und Unterstützung von Geflüchteten
Der Krieg in der Ukraine und die Ankunft vieler Geflüchteter in Deutschland fordert das Engagement vieler Organisationen. Auch die Jugendverbände werden aktiv, unterstützen Geflüchtete in Deutschland, beteiligen sich an Hilfs- und Solidaritätsaktionen und sammeln z. T. auch Spenden. Hierbei müssen die Jugendverbände die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden – nicht jede Aktion oder Hilfe ist vom eigenen Satzungszweck gedeckt. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher in einem aktuellen Erlass vom 17. März 2022 festgelegt, welche Maßnahmen (Spendensammlung, Hilfsaktionen) zulässig sind und was dabei im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 beachtet werden muss. Das entsprechende Schreiben hängt der Mail an.

Außerdem finden Sie anbei eine Pressemitteilung des DCV mit einem Aufruf zum Singen mit Geflüchteten aus der Ukraine.

„Gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat, dem Bundesmusikverband Chor und Orchester und der Initiative „3. Oktober – Deutschland singt und klingt“ ruft der Deutsche Chorverband im Jahr der Chöre 2022 dazu auf, mit Geflüchteten aus der Ukraine Friedenslieder zu musizieren – auf Marktplätzen, in Flüchtlingsunterkünften, Gemeindezentren oder Kulturinstitutionen.

Christian Wulff, Präsident des Deutschen Chorverbands, hat in dem gemeinsamen Aufruf insbesondere die verbindende Kraft des Chorsingens herausgestellt:
„Beim Singen sind Menschen sich besonders nahe; gemeinsames Singen verbindet. Auch in den dunkelsten Tagen gibt das Singen Kraft, über Grenzen und Sprachen hinweg. Zusammenzustehen und Verbundenheit auszudrücken, ist allen Chören ein Herzensanliegen, gerade in dieser Zeit eines schrecklichen Krieges mitten in Europa.“


Bitte leiten Sie diese Information und den Aufruf an Ihre Mitgliedsvereine und Chöre weiter.

Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen aus Oberursel
Michaela Klein

Hessischer Sängerbund e.V.
Mauerweg 25 | 61440 Oberursel
Telefon: 06171 704972 | Fax: 06171 704974
www.hessischer-saengerbund.de

Amtsgericht Wiesbaden VR1231

Donnerstag, 20 Januar 2022 16:05

Informationen HSB

Von: Michaela Klein
Betreff: Förderprogramme 2022
Datum: 20. Januar 2022, 11:45
An:

Liebe Damen und Herren,

auch dieses Jahr gibt es wieder zahlreiche Förderprogramme, die sich um die Förderung von Chören und Musikensembles kümmern.

Gerne machen wir Sie auf Folgende aufmerksam.

Bitte beachten Sie, die teilweise kurzfristigen Antragsfristen.

Förderprogramm „Landmusik“ des Deutschen Musikrates: Anträge können dort aktuell bis zum 14.02.2022 eingereicht werden. Alle Informationen über das Programm finden Sie hier: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme/landmusik-deutscher-musikrat .

Künstler:innen-Förderung der Initiative Musik: Hier können noch bis zum 19.01.2022 Anträge eingereicht werden. Informationen über dieses Förderprogramm finden Sie hier: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme/initiative-musik-kuenstler-innenfoerderung

Förderprogramm IMPULS des BMCO: Ab dem 15. Januar können sich Chöre und Ensembles auf Fördersummen bis zu 15.000 Euro bewerben. Anträge können nun laufend gestellt werden, da es ab 2022 keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr gibt, sondern einen Zwei-Monats-Turnus. Weitere Informationen hier: https://bundesmusikverband.de/impuls/?utm_source=sendinblue&utm_campaign=Newsletter_01%202022&utm_medium=email


Der Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ) bietet am 31. Januar ein Online-Gespräch für alle Interessierten an. Folgende Förderprogramme werden vorgestellt: Förderprogramm IMPULS, Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE!, Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK, AUFHOL-Paket nach Corona für Kinder und Jugendliche, Förderprogramme für Internationale Jugendbegegnungen. Nähere Infos und die Anmeldung finden Sie hier:  https://www.amj-musik.de/events/90-minuten-konkret-foerderung/

Bitte leiten Sie diese Information an Ihre Chöre und Vereine weiter.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen aus Oberursel

Michaela Klein

Hessischer Sängerbund e.V.

Mauerweg 25 | 61440 Oberursel

Telefon: 06171 704972 | Fax: 06171 704974

www.hessischer-saengerbund.de

Amtsgericht Wiesbaden VR1231

Donnerstag, 01 September 2022 16:55

Infos zu rechtlichen Änderungen

Folgende Information haben wir vom Bundesmusikverband erhalten:

Liebe Mitglieder, liebe Kolleg*innen,

mit Ende des laufenden Monats treten einige rechtliche Neuerungen in Kraft, die auch Auswirkungen auf den Bereich der Amateurmusik haben und insbesondere für viele unserer Vereine relevant sind.

Vorab noch ein Hinweis: Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat in der Rubrik #DSEErechtstipp viele nützliche Informationen zusammengestellt, die auch für Ihre Mitgliedsvereine und Verbände als Arbeitgebende hilfreich sind. Bei direkten Nachfragen zu konkreten rechtlichen Sachverhalten nutzen Sie daher auch die Möglichkeit, sich direkt an die Kolleg*innen der DSEE zu wenden.
Senden Sie hierzu eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Im Folgenden möchten wir Sie über einige wichtige Aspekte informieren.

1. Wegfall der Corona-Sonderregelungen

Zum 1. September 2022 enden die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat in der Rubrik #DSEErechtstipp viele nützliche Informationen zusammengestellt, inwiefern für Vereine unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Hintergrund: Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 27.03.2020 – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht – auch Sonderregelungen zu Vorschriften des Vereinsrechts vorgenommen. Das Gesetz sollte es Vereinen erleichtern, ihre Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Diese Regelungen laufen zum 1. September 2022 aus. Mehr erfahren

2. Verein als Arbeitgeber: Mindestlohnerhöhung beachten
Vereine und Verbände konzentrieren sich für die Gehalts- und Vergütungsabrechnungen meist bereits auf den September/Oktober 2022, denn da kommt u. a. die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze bei den Minijobs auf 520,- EUR, zudem im September 2022 bereits der erforderliche richtige Umgang mit der Energiepreispauschale von 300 Euro gerade bei Lohnabrechnungen. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die erhöhte Mindestlohngrenze von 10,45 Euro. Dies zumindest noch bis zum 01. 10.2022. Ab dann gilt die neue gesetzlich festgelegte 12 Euro-Stundenlohngrenze.
Mehr Informationen
3. Rechtsprechung: Keine Künstlersozialabgabe bei einmaligen Aufträgen
Diese neue Entscheidung des Bundessozialgerichts kann gerade für viele Vereine Bedeutung haben. Denn oft werden nur einmalig im Jahr bestimmte Aufträge an Selbständige oder Einzelpersonen vergeben. Bislang gab es nur die Regelung, dass bei gezahlten Honoraren für abgabenpflichtige Vorgänge eine Freigrenze von 450,- EUR im Jahr insgesamt gilt. Das BSG entschied nun höchstrichterlich, dass bei einmaligen künstlerischen oder publizistischen Aufträgen diese Freigrenze nicht gilt. Die Regelung in § 24 Abs. 3 KSVG mit der 450 Euro-Vorgabe greift nur, wenn sich das Jahr über eine Regelmäßigkeit von erteilten Aufträgen und damit Dauerhaftigkeit feststellen lässt.
Mehr Informationen
4. Rechtsprechung: Außerordentliche Mitgliederversammlung muss trotz Corona möglich sein
Auch in „Corona-Zeiten“ muss der Vorstand das Recht der Mitglieder auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach §§ 36, 37 BGB gewährleisten. Eine solche Mitgliederversammlung kann nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 COVID-19-Gesetz auch als virtuelle Versammlung durchgeführt werden und ist zumutbar. Hintergrund: In einem Verein waren die Mitglieder unzufrieden mit der Arbeit des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitglieder verlangten die Durchführung einer außerordentlichen Versammlung mit dem Ziel der Abwahl der Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende sah diesen Antrag der Mitglieder als „rechtsmissbräuchlich“ an, da aufgrund der Corona-Pandemie eine Präsenzversammlung nicht stattfinden könne. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung entgegen der Auffassung des Vorsitzenden einberufen werden kann beziehungsweise muss. Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs sei haltlos, da auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 Nr. 1 COVID-19-Gesetz eine Mitgliederversammlung auch virtuell stattfinden kann. Der Gesetzgeber hat diese Regelung bewusst verabschiedet, um die Handlungsfähigkeit von Vereinen trotz der Corona-Pandemie sicherzustellen. Somit ist es ausdrücklich gewollt, dass Vereine weiterhin sowohl ordentliche als auch außerordentliche Mitgliederversammlungen abhalten können.
Wir möchten an dieser Stelle gern Johannes Wollasch danken, der uns als DHV-Geschäftsführer auf die erwähnten Neuerungen und den sich daraus ergebenden Informationsbedarf hingewiesen hat.

Viele vereinsrechtliche, vertragliche und juristische Sachverhalte und Informationen finden Sie auch auf frag-amu.de.

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Overbeck

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Lorenz Overbeck
Geschäftsführung

Bundesmusikverband
Chor & Orchester e.V.
Hugo-Herrmann-Straße 24 (Wir sind umgezogen!)
78647 Trossingen
Tel: +49 7425 328 806 - 49

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Musikleben in Zahlen #03: Stadt, Land, Flöte – Orte und Kontexte des Amateurmusizierens

Infotext aus dem Newsletter des hjr:
„Gemeinnützigkeit - Spendenaktionen und Unterstützung von Geflüchteten
Der Krieg in der Ukraine und die Ankunft vieler Geflüchteter in Deutschland fordert das Engagement vieler Organisationen. Auch die Jugendverbände werden aktiv, unterstützen Geflüchtete in Deutschland, beteiligen sich an Hilfs- und Solidaritätsaktionen und sammeln z. T. auch Spenden. Hierbei müssen die Jugendverbände die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden – nicht jede Aktion oder Hilfe ist vom eigenen Satzungszweck gedeckt. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher in einem aktuellen Erlass vom 17. März 2022 festgelegt, welche Maßnahmen (Spendensammlung, Hilfsaktionen) zulässig sind und was dabei im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 beachtet werden muss. Das entsprechende Schreiben hängt der Mail an.“