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Donnerstag, 18 März 2021 11:15

Bundesanzeiger Verlag Transparenzregister

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In diesen Tagen haben/werden die Vereine einen Brief vom Bundesanzeiger Verlag erhalten: Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters. Die Führung des Transparenzregisters ist für gemeinnützige Vereine kostenlos. Allerdings gilt die Befreiung erst ab Vorlage der Bescheinigung des Finanzamts beim Bundesanzeiger Verlag. Da die Rechnung aber für die Jahre 2017 bis 2020 ausgestellt ist, geht das natürlich nicht mehr und die Gebühr ist damit zu entrichten. Nach aktueller Rechtslage dürfte die Gebührenerhebung für die Vorjahre 2017 bis 2020 rechtmäßig sein (siehe dazu den Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln POST vom BUNDESANZEIGER- VERLAG MUSTERSCHREIBEN TRANSPARENZREGISTER) (anwalt.de). Ich finde es unglaublich, mit welchen Methoden manche Institutionen das Geld von unseren Vereinen abzocken (dürfen). Da es sich um einen vergleichsweise niedrigen Betrag handelt (unser Bescheid lautet über 13,01 € für die vier Jahre) lohnt ein gerichtliches Verfahren im Einzelfall nicht, aber hier könnte des HSB durch eine Klage weitere solche unliebsamen Überraschungen vermeiden.

Joachim Klein
Frohsinn Niederbrechen

Gelesen 1293 mal Letzte Änderung am Samstag, 16 September 2023 12:28