Stand 28.06.2021
Hier können die neuesten Auslegungshinweise zur Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV durch den 1. Beigeordneten des Landkreises Limburg-Weilburg Herrn Jörg Sauer nachgelesen werden.
Bernd Heep vom MGV Fussingen hat uns die wichtigstes Passagen aus der Coronaschutzverordnung wunderbar zusammengefasst.
Er weist auch darauf hin, dass der aktuelle Stand der Regelungen immer auf folgender Seite zu finden ist: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
Chorproben (Amateur-Chöre) können daher mit bis zu 25 Personen ohne Auflagen erfolgen. Bei Proben mit mehr als 25 Personen unterliegen sie, wie andere Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen auch, den oben beschriebenen Auflagen. Sie können unter den Voraussetzungen des § 16 auch in geschlossenen Räumen stattfinden. Chorsingen im Freien bleibt aber die bevorzugte Variante.
Für professionelle Chöre gilt die Ausnahme des Abs. 2 (s.u.).
Danke Bernd