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Foto: Heike Lachnit
Joachim Klein

Joachim Klein

Donnerstag, 20 Januar 2022 16:05

Informationen HSB

Von: Michaela Klein
Betreff: Förderprogramme 2022
Datum: 20. Januar 2022, 11:45
An:

Liebe Damen und Herren,

auch dieses Jahr gibt es wieder zahlreiche Förderprogramme, die sich um die Förderung von Chören und Musikensembles kümmern.

Gerne machen wir Sie auf Folgende aufmerksam.

Bitte beachten Sie, die teilweise kurzfristigen Antragsfristen.

Förderprogramm „Landmusik“ des Deutschen Musikrates: Anträge können dort aktuell bis zum 14.02.2022 eingereicht werden. Alle Informationen über das Programm finden Sie hier: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme/landmusik-deutscher-musikrat .

Künstler:innen-Förderung der Initiative Musik: Hier können noch bis zum 19.01.2022 Anträge eingereicht werden. Informationen über dieses Förderprogramm finden Sie hier: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme/initiative-musik-kuenstler-innenfoerderung

Förderprogramm IMPULS des BMCO: Ab dem 15. Januar können sich Chöre und Ensembles auf Fördersummen bis zu 15.000 Euro bewerben. Anträge können nun laufend gestellt werden, da es ab 2022 keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr gibt, sondern einen Zwei-Monats-Turnus. Weitere Informationen hier: https://bundesmusikverband.de/impuls/?utm_source=sendinblue&utm_campaign=Newsletter_01%202022&utm_medium=email


Der Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ) bietet am 31. Januar ein Online-Gespräch für alle Interessierten an. Folgende Förderprogramme werden vorgestellt: Förderprogramm IMPULS, Förderprogramm MUSIK FÜR ALLE!, Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK, AUFHOL-Paket nach Corona für Kinder und Jugendliche, Förderprogramme für Internationale Jugendbegegnungen. Nähere Infos und die Anmeldung finden Sie hier:  https://www.amj-musik.de/events/90-minuten-konkret-foerderung/

Bitte leiten Sie diese Information an Ihre Chöre und Vereine weiter.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen aus Oberursel

Michaela Klein

Hessischer Sängerbund e.V.

Mauerweg 25 | 61440 Oberursel

Telefon: 06171 704972 | Fax: 06171 704974

www.hessischer-saengerbund.de

Amtsgericht Wiesbaden VR1231

Dienstag, 14 Dezember 2021 15:24

Hinweis HSB: Hinweise zum Jahresende

Von: Michaela Klein
Gesendet: Donnerstag, 9. Dezember 2021 13:45
Betreff: Hinweise zum Jahresende

Liebe Damen und Herren,

das Jahr neigt sich dem Ende und wir hatten uns die Vorweihnachtszeit alle anders gewünscht – pandemiebedingt müssen nun wohl leider doch wieder die meisten Chorproben und Weihnachtskonzerte ausfallen und wir können wieder nur hoffen, dass es im kommenden Jahr besser wird.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Geschäftsstelle vom 18. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 geschlossen bleibt.
Alle Nachrichten und Anfragen können erst wieder ab dem 10. Januar 2022 bearbeitet werden.

Dienstag, 14 Dezember 2021 15:22

Hinweis HSB: Zuschuss für virtuelle Chorproben

Von: Michaela Klein
Betreff: Zuschuss für virtuelle Chorproben
Datum: 13. Dezember 2021, 13:26
An:

Der HSB freut sich, seinen Mitgliedern zum Jahresende noch ein kleines Geschenk machen zu können und wird sich an den Kosten für pandemiebedingte Online-Chorproben (per Zoom, TEAMS oder ähnliches) für das Jahr 2021 beteiligen.

Folgende Konditionen gelten:
• Die jeweiligen Rechnungen betreffen den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2021.
• Rechnungsempfänger (Account Information) muss entweder der Chor, der Verein oder ein in OVERSO eingetragenes Mitglied des Vereinsvorstandes (auch Chorleitung) sein.
• Der Zuschuss beträgt 1/3 des Rechnungsbetrages.
• Der Höchstbetrag der eingereichten Rechnungen darf 500,00 € nicht überschreiten.
• Die Rechnungen müssen spätestens am 15. Januar 2022 in der Geschäftsstelle vorliegen. Rechnungen, welche ab 16.01.2022 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
• Die Zuschüsse können ausschließlich für Software, welche für Online-Chorproben geeignet ist, gewährt werden. Ausgeschlossen sind z. B. Hardware jeglicher Art, Computer, musikpädagogische Instrumente oder Ähnliches.

Dienstag, 16 November 2021 17:01

Empfehlungen des HSB für die Chorproben

Von: Josy Ehret
Betreff: Chorproben
Datum: 10. November 2021, 16:33
An: Josy Ehret

Liebe Sängerinnen, Sänger, liebe Vorstände in den Vereinen und Chören, liebe Chorleiter und Chorleiterinnen,

auch wir als Hessischer Sängerbund nehmen die aktuelle Entwicklung der Inzidenz kritisch zur Kenntnis. Für die Anrufe und Mails, die uns erreichen haben wir natürlich Verständnis und können die Gedanken, die Sie sich machen natürlich nachvollziehen.

Sofern Sie weiterhin proben können und in geeigneten Räumlichkeiten auch dürfen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Hygienekonzept der Situation anzupassen, die Masken bis zum Platz zu tragen, weiterhin die empfohlenen Abstände von 1,5 Meter (oder mehr) einzuhalten, und, ggfs. 1- oder 2-G-Proben (genesen, geimpft) durchzuführen. Eine Selbsttestung, auch für Geimpfte, vor der Probe ist empfehlenswert, bietet zwar immer noch keine 100%-ige Sicherheit, hilft aber vielleicht bei der Entscheidung, ob man an einer Chorprobe teilnehmen möchte.

Bitte achten Sie nicht nur auf sich, sondern auch auf Ihre Mitmenschen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute und sind sicher, dass die Chorgemeinschaft weiterhin zusammensteht.

 

Herzliche Grüße aus Oberursel
Josy Ehret

Hessischer Sängerbund e.V.
Mauerweg 25 | 61440 Oberursel
Telefon: 06171 704972 | Fax: 06171 704974
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | www.hessischer-saengerbund.de

Amtsgericht Wiesbaden VR1231

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in der Oktober-Ausgabe der Chorzeit zu lesen ist, gelten seit dem 1. August für gemeinnützige Vereine neue, vereinfachte Regelungen für das Transparenzregister. Wir hatten hierzu bereits am 11. Juni per E-Mail informiert, möchten heute aber noch ein paar konkretere Informationen nachreichen. Wir bitten Sie, diese auch an Ihre Mitglieder weiterzuleiten, da in den nächsten Monaten wieder einmal jeder Verein Post vom Transparenzregister/Bundesanzeiger Verlag bekommen wird.

Eingetragene gemeinnützige Vereine werden ab sofort automatisch in das Transparenzregister aufgenommen und müssen sich nicht mehr eigenständig bei diesem registrieren. Die Daten des Vereins werden dazu aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übernommen. Voraussetzung ist, dass die Einträge im Vereinsregister aktuell gehalten werden, also Änderungen von Vorständen, Wohnorten etc. vermerkt werden – Achtung: Es drohen Bußgelder, wenn die Daten im Vereinsregister sich als nicht aktuell herausstellen. Ausnahmen gelten für Vorstände mit einer anderen als der deutschen bzw. einer doppelten Staatsbürgerschaft oder mit Wohnsitz im Ausland. Diese Informationen müssen weiterhin auch dem Transparenzregister gemeldet werden.

Außerdem wird die Antragsstellung zur Gebührenbefreiung vereinfacht. Um die jährliche Gebühr in Höhe von 4,80 € nicht zahlen zu müssen, reicht zukünftig ein einmaliger Antrag für die Jahre 2021 bis 2024 aus. Allen eingetragenen Vereinen wird dafür in den nächsten Monaten postalisch vom Bundesanzeiger Verlag ein entsprechendes Formular zugeschickt. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesanzeiger Verlag außerdem zum Download auf www.transparenzregister.de bereitstehen. Noch bis 30. Juni 2022 ist es damit dann möglich, die Gebührenbefreiung für den Zeitraum einschließlich 2021 zu beantragen – ganz ohne Einsendung von Nachweisen. Vereinen, die bereits eine Befreiung für 2021 beantragt haben, wird empfohlen, das neue Formular noch einmal auszufüllen. Wer noch auf Bestätigung für seinen Antrag für das Jahr 2020 wartet, wird diese dann ebenfalls noch erhalten. Der Bund arbeitet daran, bis zum Jahr 2025 ein Gemeinnützigkeitsregister aufzubauen, das dann einen automatischen Abgleich mit dem Transparenzregister und eine automatische Gebührenbefreiung ermöglicht.

Weitere Informationen und kostenfreie Webinare zum Thema auf www.transparenzregister.de

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Chorverband e.V.
Karl-Marx-Straße 145
12043 Berlin

hier geht es zum aktuellen  Programm

Nina-Elena Keßler

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg
Referat Büro Landrat
Sachgebiet Sport und Ehrenamt
Schiede 43
65549 Limburg
Telefon: 06431 296-454
Fax: 06431 296-814
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.Landkreis-Limburg-Weilburg.de

Stand 28.06.2021

Hier können die neuesten Auslegungshinweise zur Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV durch den 1. Beigeordneten des Landkreises Limburg-Weilburg Herrn Jörg Sauer nachgelesen werden.

Bernd Heep vom MGV Fussingen hat uns die wichtigstes Passagen aus der Coronaschutzverordnung wunderbar zusammengefasst.
Er weist auch darauf hin, dass der aktuelle Stand der Regelungen immer auf folgender Seite zu finden ist: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Chorproben (Amateur-Chöre) können daher mit bis zu 25 Personen ohne Auflagen erfolgen. Bei Proben mit mehr als 25 Personen unterliegen sie, wie andere Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen auch, den oben beschriebenen Auflagen. Sie können unter den Voraussetzungen des § 16 auch in geschlossenen Räumen stattfinden. Chorsingen im Freien bleibt aber die bevorzugte Variante.
Für professionelle Chöre gilt die Ausnahme des Abs. 2 (s.u.).

Danke Bernd

Donnerstag, 18 März 2021 11:15

Bundesanzeiger Verlag Transparenzregister

In diesen Tagen haben/werden die Vereine einen Brief vom Bundesanzeiger Verlag erhalten: Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters. Die Führung des Transparenzregisters ist für gemeinnützige Vereine kostenlos. Allerdings gilt die Befreiung erst ab Vorlage der Bescheinigung des Finanzamts beim Bundesanzeiger Verlag. Da die Rechnung aber für die Jahre 2017 bis 2020 ausgestellt ist, geht das natürlich nicht mehr und die Gebühr ist damit zu entrichten. Nach aktueller Rechtslage dürfte die Gebührenerhebung für die Vorjahre 2017 bis 2020 rechtmäßig sein (siehe dazu den Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln POST vom BUNDESANZEIGER- VERLAG MUSTERSCHREIBEN TRANSPARENZREGISTER) (anwalt.de). Ich finde es unglaublich, mit welchen Methoden manche Institutionen das Geld von unseren Vereinen abzocken (dürfen). Da es sich um einen vergleichsweise niedrigen Betrag handelt (unser Bescheid lautet über 13,01 € für die vier Jahre) lohnt ein gerichtliches Verfahren im Einzelfall nicht, aber hier könnte des HSB durch eine Klage weitere solche unliebsamen Überraschungen vermeiden.

Joachim Klein
Frohsinn Niederbrechen

ich möchte Sie mit dem heutigen Versand der unten angehängten Pressemitteilung auf den offiziellen Bewerbungsstart für die Projektförderung in unserem Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK aufmerksam machen.

Bis zum 31. März 2021 können sich Musikensembles mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel zu dienen.

Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden. Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.

Anbei finden Sie alle notwendigen Antragsunterlagen, FAQ’s sowie die Fördergrundsätze.

Zusätzliche Informationen finden sie auch veröffentlicht unter www.bundesmusikverband.de/neustart.

Vielen Dank für das Weiterleiten und Bekanntmachen dieser Ausschreibung.

Wir freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen, die zu dem so dringend ersehnten NEUSTART der Amateurmusik beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Donath

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Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Dr. Stefan Donath I Geschäftsführung
Ortrudstraße 7
12159 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Chor-Begeisterte,

seit einem Jahr hat es die Chormusik schwer. Kaum ein gesellschaftlicher und kultureller Bereich hat gravierender unter der Corona-Pandemie zu leiden als die Chormusik. Manche Chöre kämpfen im Moment um ihre Existenz. Es ist daher höchste Zeit, die Situation der Chöre systematisch zu dokumentieren.

Wir bitten Sie daher, an der von Carus mitinitiierten, aktuellen ChoCo-Studie der Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt unter Leitung von Prof. Kathrin Schlemmer selbst teilzunehmen und diese möglichst breit über Ihre Kanäle und in Ihr Netzwerk zu streuen.

Link zur Studie: https://www.soscisurvey.de/ChoCo2021/

Die Umfrage soll die Situation der Chöre in Deutschland, Österreich und der Schweiz umfassend beschreiben, um zu erkennen, welche konkreten Maßnahmen zum Schutz und Wiederaufbau der Chormusik im deutschsprachigen Bereich notwendig sind.

Schwerpunkt sind die Chöre im Amateur- und semiprofessionellen Bereich, aber wir laden auch professionelle Chöre zur Teilnahme ein. Sowohl die generelle Lage der Chöre wie zum Beispiel die Entwicklung von Mitgliederzahlen, die Erfahrung mit Probenhäufigkeit und Probenformaten, die räumliche Situation der Chöre mit Blick auf Proben und Konzerte als auch die finanzielle Lage der Chöre und ihrer Leiter*innen sind Themen der Studie. Ein eigener Bereich ist der Frage gewidmet, welche spezifischen Förderungen notwendig sind, um Chöre zu einem erfolgreichen Neustart zu verhelfen.

Für den Fragebogen, der sich an Chorvorstände, Chorleiter*innen und Chor-Verantwortliche richtet, werden 10 Minuten benötigt. Es ist die erste umfassende Studie, die die Situation der Chormusik während der Pandemie wissenschaftlich untersucht.

Vielen Dank!

Mit den besten Grüßen
Dr. Johannes Graulich und Ester Petri

Eine Studie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt unter der Leitung von Prof. Dr. Kathrin Schlemmer. Ko-Autoren: Domkantor KMD Tobias Brommann, UMD Prof. Jan Schumacher, Goethe Universität Frankfurt/Main, Ester Petri und Dr. Johannes Graulich, Carus-Verlag


https://www.carus-verlag.com/chormusik-umfrage/

https://www.soscisurvey.de/ChoCo2021/

https://www.facebook.com/CarusVerlag/posts/1949730481847455

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