Foto: Heike Lachnit
Foto: G. Voss
Freitag, 15 Februar 2019 12:45

1. INFO-Tag-CHORLEITUNG

Herzliche Einladung zum 1. Info-Tag Chorleitung am 

Samstag, 23. März 2019
9:00 Uhr bis 14:15 Uhr
Dr. Hoch’s Konservatorium Frankfurt am Main
Musikakademie
(Raum 3008, 3009, 3010; Sonnemannstraße 16; 60314 Frankfurt am Main)

Ein besonderer „Schnupper-Tag: So geht Dirigieren"
mit offenem Unterricht in sämtlichen Ausbildungsbereichen im HSB.

Sämtliche Infos hier:
https://www.hessischer-saengerbund.de/2-uncategorised/368-info-tag-chorleitung.html

Jahreshauptversammlung beim Männerchor der Cäcilia Chöre Lindenholzhausen.
 
Josef Born Cäcilia Lindenholzhausen
Josef Born, Ehrenvorsitzender der Cäcilia, ist inzwischen seit stolzen 80 Jahren Mitglied. Für seine Verdienste um den Chorgesang erhielt er aus den Händen des Sängerkreisvorsitzenden Gerhard Voss die Ehrenmedaille des Sängerkeises Limburg.
 

Dem ältesten aktiven Sänger im Sängerkreis Limburg wurde eine besondere Ehre zuteil. Aus Anlass seines 90. Geburtstages hatten seine Sangeskollegen vom  M G V  ihm nicht nur ein Ständchen gebracht sondern auch gleich den 1. Vorsitzenden des Sängerkreises Limburg eingeladen. Dieser ließ es sich nicht nehmen dem Jubilar in seiner Laudatio besonders für die langjährige aktive Sangestätigkeit und Verbundenheit zum MGV „Liederkranz“ zu danken.

Wilhelm Becker Fussingen

Wilhelm Becker ist seit 1945 als Sänger im Verein, war lange Zeit im Vorstand tätig und noch heute als Aktivposten im 2. Bass ein Vorbild für die jüngere Generation. Aus diesem Grund und für seine Verdienste für das Chorwesen verlieh ihm der Sängerkreisvorsitzende die neu geschaffene Ehrenmedaille des Sängerkreises Limburg mit der entsprechender Urkunde.

Bericht von Heike Lachnit 

 

Im Rahmen des Kreissängertages am Samstag in Oberweyer erhielt Gerhard Voss, Vorsitzender des Sängerkreises den Landesehrenbrief überreicht. 

Ehrung G. Voss Landesehrenbrief

Landrat Michael Köberle hat dem Vorsitzenden des Sängerkreises Limburg, Gerhard Voss, während des Kreissängertages im Bürgerhaus in Oberweyer den Ehrenbrief des Landes Hessen überreicht.

Der Sängerkreis ist seine große Leidenschaft

Sichtlich überrascht und auch etwas gerührt nahm der 61-Jährige diese hohe Auszeichnung entgegen. „Nicht zuletzt durch das Engagement von Gerhard Voss ist es dem Sängerkreis gelungen, die Zahl der Chöre und Chormitglieder in all den Jahren auf einem hohen Niveau zu halten“, sagte Landrat Michael Köberle bei seiner Laudatio für Gerhard Voss. Dieser engagiert sich seit zwölf Jahren als Vorsitzender des Sängerkreises. Die große Zahl an Chören habe viel mit Gerhard Voss zu tun, betonte Köberle. Demnach gehören dem Sängerkreis aktuell 2796 Sängerinnen und Sänger in fünf Gruppen an. „Bei 66 Vereinen in 90 Chorgattungen wissen wir, dass im Sängerkreis noch mit Freude und Begeisterung gesungen wird“, so der Landrat.

Neben der Tätigkeit als Vorsitzender des Sängerkreises ist Voss auch seit 35 Jahren im Vorstand des MGV Eintracht-Liederkranz 1874 e.V. Obertiefenbach aktiv. „Dieses Engagement war für den Vorstand des Sängerkreises Limburg Anlass genug, Gerhard Voss für die Verleihung des Landesehrenbriefs vorzuschlagen. Diesem Vorschlag bin ich sehr gerne nachgekommen, weil er es absolut verdient hat“, so Michael Köberle.

Neben dem Engagement für die Chöre ist Gerhard Voss seit zehn Jahren ehrenamtlicher Schöffe beim Landgericht. Und er engagiert sich in der Kommunalpolitik. Seit 18 Jahren ist er der Vorsitzende der SPD Lindenholzhausen und seit 2011 SPD-Mitglied im Ortsbeirat. Seit fast zehn Jahren ist er Stadtverordneter der Stadt Limburg.

 

Anträge sind zu stellen an den stellvertretenden Kassierer des Sängerkreises Limburg.

Folgende Kriterien sind maßgebend für die Verwendung des Budgets:

  1. Es muss sichergestellt sein, dass die Vereine des Sängerkreises gleich behandelt werden.
  2. Der Bezuschussung dürfen nur Rechnungen zu Grunde gelegt werden, die aus dem laufenden Haushaltsjahr stammen. Frist ist der 31. Januar des folgenden Jahres.
  3. Ein Verein kann im laufenden Haushaltsjahr nur einen Antrag stellen. Dies soll ausschließen, dass eine Doppelförderung erfolgt.
  4. Der Zuschuss beträgt maximal 20% der Anschaffungssumme, wobei der Betrag von 500 € je Verein und Jahr nicht überschritten werden soll.
  5. Die Anschaffung durch die Vereine ist mit Rechnungen und Zahlungsbelege (Kopie der Überweisungsträger oder Quittungen) nachzuweisen.
  6. Förderfähig sind nur Investitionen, die zur Ausübung der Chortätigkeit erforderlich sind (Instrumente, Reparaturen von Instrumenten, Noten, Notenmappen, Notenständer usw.) Dagegen werden Bekleidung, Reisen, Tagungen, Mieten, Gagen für vereinsfremde Musiker etc. nicht gefördert.
  7. In der Mitteilung des Sängerkreises an die jeweiligen Vereine muss zum Ausdruck kommen, dass die gewährten Zuschüsse aus den Mitteln des Landkreises Limburg-Weilburg stammen.
  8. Die Anträge der Vereine an den stellvertretenden Kassierer sind mit Kontonummer (IBAN) und dem Kreditinstitut (BIC) zu versehen.
  9. Laut Vorstandsbeschluss vom 17.04.1999 sind die Kriterien zur Vergabe der Zuschüsse möglichst eng zu fassen, um einerseits eine Antragsflut zu vermeiden, andererseits sollen die knappen finanziellen Mittel mit neuen Gestaltungsmöglichkeiten eingesetzt werden. Damit werden Effizienz und Dringlichkeit der Anträge erreicht.
 

Der Mitschnitt zur Podiumsdiskussion am 16.03.2019 in Oberweyer ist jetzt auf Youtube veröffentlicht:

https://www.youtube.com/watch?v=7fi8LhEDK-kv

Zukunft Laienchor SKL