Foto: Heike Lachnit
Foto: G. Voss

Von: Josy Ehret
Betreff: Pixie-Bücher - Bestellanfrage
Datum: 11. Mai 2022, 20:22
An: Josy Ehret

Guten Tag,

nachfolgende Nachricht des Deutschen Chorverbandes erhalten Sie mit der Bitte um Rückmeldung (wenn möglich bis zum 14. Mai 2022), ob das Angebot für Ihren Sängerkreis/Ihre Vereine interessant ist.
Bitte geben Sie uns auch eine Rückmeldung, wenn Ihr Sängerkreis keinen Bedarf hat. Je nach Bestellmenge könnte der HSB Ihren Kauf bezuschussen.

Vom Carlsen Verlag aus Hamburg www.carlsen.de wurde dem Deutschen Chorverband die Kooperation für ein neues Sachbuch in der Reihe „Pixi Wissen“ angeboten.
Die Reihe „Pixi Wissen“ ist das bekannteste Sachbuch im deutschen Buchmarkt und wird im handlichen A6-Format für Kinder ab 6 Jahren veröffentlicht. Es vermittelt Allgemeinwissen für Grundschulkinder und ist stets von Pädagoginnen und Fachleuten geprüft. Im Anhang senden wir Ihnen als Anschauungsmodell „Tiere erkennen – Einfach gut erklärt“.

In unserem PIXI-Wissen soll in ähnlicher, geeigneter Weise das Wichtigste zum Singen, zur Kinderstimme, über Noten und v. a.m. erklärt werden und auch der Spaß und die Gemeinschaft im Chor vermittelt werden. Lieder zum Mitsingen sind nicht enthalten, denn in der Reihe werden ausschließlich Sachbücher veröffentlicht.

Wie bereits bei den drei seit 2012 erschienenen PIXI-Liederbüchern der Carusos wird der DCV auch hier wieder die Möglichkeit haben, auf seine Arbeit und besonders die für und mit Kindern hinzuweisen. So wollen wir neue Wege zu Kindern und in Familien, aber auch in die Kindergärten und Schulen beschreiten.
Ergänzend zu den Büchern veröffentlicht der Carlsen-Verlag seit vielen Jahren zu seinen Publikationen eine große Online-Wissens-Welt für Kinder, auf der dann Tutorials, Musik und viel Interaktion alles im Buch „Erklärte“ lebendig macht – natürlich auch das Singen.

Gemeinsam mit dem Carlsen Verlag haben wir zusätzlich zur Edition für den Buchhandel auch nach einer Möglichkeit gesucht, das Buch zugleich für alle unsere Mitgliedsverbände verfügbar zu machen, um es so überall im Verband für die eigene Arbeit und Nachwuchsgewinnung einsetzen zu können. Wenn es uns gemeinsam gelingt, genügend Mitstreiter für einen Sonderdruck von mindestens 15.000 Exemplaren zu finden, kann eine DCV-Sonder-Auflage beauftragt werden. Ab einer Stückzahl von 1.000 Exemplaren kann zusätzlich zum DCV- und DCJ-Logo auch das eigene Verbandslogo auf der U3 eingedruckt werden. In jedem Fall wird auch ein Feld für einen individuellen Stempeleindruck oder Aufkleber vorgesehen.

Wir alle können mit solch einem PIXI-Wissen die Bekanntheit der renommierten Kinderbuch-Marke nutzen, um uns und unser Engagement für das Singen mit Kindern noch bekannter zu machen und es gezielt zur Werbung oder bei eigenen Veranstaltungen zu nutzen.
Alle weiteren Details legen wir Ihnen mit dem beigefügten Angebot offen. Geplanter Erscheinungstermin ist der Sommer 2023.

Aber natürlich gibt es ein „Aber“!
Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Papierpreise kann das Angebot von Carlsen nur kurzfristig bis zum 31.05.2022 aufrecht erhalten werden, so dass wir Sie um eine schnelle Rückmeldung bis zum 15.05.2022 bitten, da die Geschäftsstelle mit der Vorbereitung und Durchführung unseres Chorfestes voll ausgelastet ist. Wir benötigen bis dahin lediglich die gewünschte Stückzahl und klären alle weiteren Details dann im Anschluss.

 

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Oberursel
Josy Ehret

Hessischer Sängerbund e.V.
Mauerweg 25 | 61440 Oberursel
Telefon: 06171 704972 | Fax: 06171 704974
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | www.hessischer-saengerbund.de

Amtsgericht Wiesbaden VR123

Es stand in der Nassauischen Neuen Presse: Der Deutsche Musikrat zeichnet  das Sängerdorf Lindenholzhausen aus..

Der Sängerkreis Limburg, mit seinem gesamten Vorstand, gratuliert Lindenholzhausen zu dem großartigen zweiten Preis bei dem Wettbewerb "Landmusikort". Gerhard Voss, Vorsitzender des Sängerkreises, freut sich über diese Auszeichnung, zeigt es doch den hohen Stellenwert, den der Gesang in Lindenholzhausen und im gesamten Sängerkreis Limburg hat. Gerhard Voss: "Wir sind mächtig stolz, dass dieser Preis an eine Gemeinde des Sängerkreises gegangen ist."

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in der Oktober-Ausgabe der Chorzeit zu lesen ist, gelten seit dem 1. August für gemeinnützige Vereine neue, vereinfachte Regelungen für das Transparenzregister. Wir hatten hierzu bereits am 11. Juni per E-Mail informiert, möchten heute aber noch ein paar konkretere Informationen nachreichen. Wir bitten Sie, diese auch an Ihre Mitglieder weiterzuleiten, da in den nächsten Monaten wieder einmal jeder Verein Post vom Transparenzregister/Bundesanzeiger Verlag bekommen wird.

Eingetragene gemeinnützige Vereine werden ab sofort automatisch in das Transparenzregister aufgenommen und müssen sich nicht mehr eigenständig bei diesem registrieren. Die Daten des Vereins werden dazu aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übernommen. Voraussetzung ist, dass die Einträge im Vereinsregister aktuell gehalten werden, also Änderungen von Vorständen, Wohnorten etc. vermerkt werden – Achtung: Es drohen Bußgelder, wenn die Daten im Vereinsregister sich als nicht aktuell herausstellen. Ausnahmen gelten für Vorstände mit einer anderen als der deutschen bzw. einer doppelten Staatsbürgerschaft oder mit Wohnsitz im Ausland. Diese Informationen müssen weiterhin auch dem Transparenzregister gemeldet werden.

Außerdem wird die Antragsstellung zur Gebührenbefreiung vereinfacht. Um die jährliche Gebühr in Höhe von 4,80 € nicht zahlen zu müssen, reicht zukünftig ein einmaliger Antrag für die Jahre 2021 bis 2024 aus. Allen eingetragenen Vereinen wird dafür in den nächsten Monaten postalisch vom Bundesanzeiger Verlag ein entsprechendes Formular zugeschickt. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesanzeiger Verlag außerdem zum Download auf www.transparenzregister.de bereitstehen. Noch bis 30. Juni 2022 ist es damit dann möglich, die Gebührenbefreiung für den Zeitraum einschließlich 2021 zu beantragen – ganz ohne Einsendung von Nachweisen. Vereinen, die bereits eine Befreiung für 2021 beantragt haben, wird empfohlen, das neue Formular noch einmal auszufüllen. Wer noch auf Bestätigung für seinen Antrag für das Jahr 2020 wartet, wird diese dann ebenfalls noch erhalten. Der Bund arbeitet daran, bis zum Jahr 2025 ein Gemeinnützigkeitsregister aufzubauen, das dann einen automatischen Abgleich mit dem Transparenzregister und eine automatische Gebührenbefreiung ermöglicht.

Weitere Informationen und kostenfreie Webinare zum Thema auf www.transparenzregister.de

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Chorverband e.V.
Karl-Marx-Straße 145
12043 Berlin

Die Chorleiterschulen in Frankfurt und Marburg bieten im Herbst wieder Schulungen an. Weitere Informationen unter

Chorleiterschule Frankfurt

Chorleiterschule Marburg

Interessenten melden sich bitte direkt bei der gewünschten Schule.

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