Foto: G. Voss
Foto: Heike Lachnit
Joachim Klein

Joachim Klein

Freitag, 20 Januar 2023 12:41

Filmmusik Sängerbund Dehrn

Großes Filmmusikprojekt für Männerstimmen in Dehrn.

 

2023 01 19 Flyer A6 Filmusikprojekt Vor

2023 01 19 Flyer A6 Filmusikprojekt Rck

Donnerstag, 19 Januar 2023 14:13

VHS Fit fürs Ehrenamt 1. HJ 2023

Guten Tag,

mit dieser E-Mail erhalten Sie unser Qualifizierungsprogramm „Fit fürs Ehrenamt“ für das erste Halbjahr 2023.

Leiten Sie diese E-Mail an alle ehrenamtlich Engagierten in Ihrem Verein, Ihrer Organisation, Ihrer Kirchengemeinde oder Wehr weiter.

Wenn Sie ein Angebot vermissen, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir würden uns freuen, ein speziell auf die Bedürfnisse Ihres Vereines oder Ihrer Organisation abgestimmtes Qualifizierungsangebot erarbeiten zu können.

Anmeldungen mit vollständiger Angabe von Anschrift und Kontaktdaten für die Kurse sind an die Kreisvolkshochschule zu richten. Telefonisch können Sie sich anmelden unter der Telefonnummer 06431 91160 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Wir verwenden für die Versendung des Qualifizierungsprogramms verschiedene Verteiler. Dadurch kann es passieren, dass Sie diese E-Mail mehrfach erhalten.

Herzliche Grüße
im Auftrag

Nina-Elena Keßler

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg
Referat Büro Landrat
Sachgebiet Sport und Ehrenamt
Schiede 43
65549 Limburg
Telefon: 06431 296-454
Fax: 06431 296-814
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.Landkreis-Limburg-Weilburg.de

Von: Dr. Stefan Donath | BMCO <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2022 10:19
An: Bundesmusikverband Chor & Orchester <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
Betreff: Förderaufruf für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Verteiler:
BMCO-Präsidium
BMCO-Fachbereiche
BMCO-Mitgliedsverbände
BMCO-Geschäftsstellen
Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK
Kooperationspartner*innen

 

Sehr geehrte Mitglieder, liebe Kolleg*innen,

ich möchte Sie heute auf den Förderaufruf des neuen Bundesprogramms „Das Zukunftspaket Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des BMFSFJ aufmerksam machen, mit dem u.a. auch ausdrücklich die musische Aktivität junger Menschen gefördert werden soll.

 

Bewerben können sich insb. Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Da Musikvereine, Chöre & Orchester oft anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind, kommt die Förderung also auch für unsere Strukturen in Frage. Die Zuständigkeit für die Anerkennung sowohl als Träger der freien Jugendhilfe liegt beim örtlichen Jugendamt, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Eine Zuständigkeit durch das Landesjugendamt könnte gegeben sein, wenn der Träger in mehreren Jugendamtsbezirken tätig ist, oder landesweite Bedeutung besteht.

Die Webseite des BMFSFJ ist jetzt online mit Informationen zum Zukunftspaket: https://www.das-zukunftspaket.de/

Den digitalen (und ebenso dieser Email als Anlage angefügten) Förderaufruf finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202836/c5d311310898e2069c864a71a31c47f1/foerderaufruf-zukunftspaket-bewegung-kultur-gesundheit-data.pdf

Anbei auch ein Infoblatt, das die Struktur noch einmal verdeutlicht.

Bitte leiten Sie die Informationen unbedingt weiter und machen Sie Werbung dafür, damit das Programm dann auch schnell mit Leben gefüllt werden kann.

Nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ulrike Bahr MdB, sei der Ministerin zudem wichtig, dass junge Menschen bei der Entwicklung der Angebote aktiv beteiligt werden. Das freut uns sehr!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Donath

 

 

Dr. Stefan Donath

Geschäftsführung

Bundesmusikverband

Chor & Orchester e.V.

Ortrudstraße 7

12159 Berlin

Tel: +49 30 609 807 81 - 46

Mobil: +49 163 212 47 64

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Musikleben in Zahlen #03: Stadt, Land, Flöte – Orte und Kontexte des Amateurmusizierens

* Der BMCO bemüht sich in seinen E-Mails und allen weiteren Publikationen um gendergerechte und diskriminierungsfreie Sprache. Deshalb nutzen wir eine inklusive und diversitätsbewusste Schreibweise mit „Gender-Sternchen“ (*). Wir möchten alle Menschen einschließen und nennen, auch jene, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen möchten oder können. Teilen Sie uns gerne mit, wie Sie angesprochen werden möchten.

Dienstag, 22 November 2022 16:33

Bundestag bringt Amateurmusikfonds auf den Weg

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Bereinigungssitzung die Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Mio. EUR beschlossen. DCV-Präsident Christian Wulff sowie auch DCV-Vizepräsidentin Petra Merkel haben sich gemeinsam mit Benjamin Strasser (Präsident des BMCO), Paul Lehrieder MdB (Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände) und dem kulturpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Helge Lindh MdB kontinuierlich für den Amateurmusikfonds engagiert und damit entscheidend zur Förderung der Amateurmusik und der Sicherung ihrer Strukturen in Deutschland beigetragen. Für die Verwaltung der zusätzlichen Finanzmittel soll der Bundesmusikverband Chor und Orchester verantwortlich werden, der die entsprechenden Abstimmungen mit dem Bund zeitnah aufnimmt. Weitere Informationen aus der BMCO-Pressemitteilung.

Freitag, 14 Oktober 2022 12:31

Förderprogramm IMPULS: Infomaterial

Liebe Engagierte in den Kreischorverbänden,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Förderprogramm IMPULS, das Amateurmusik in ländlichen Räumen fördert, sind seit Kurzem auch Kreisverbände antragsberechtigt sowie Landes- und Einzelverbände, in denen es keine tieferen Ebenen gibt. Das ist eine wunderbare Nachricht und eine vielversprechende Chance: Aktuell stehen in dem von der Beauftragten für Kultur und Medien finanzierten Programm über 15 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung.

In Kooperation mit dem Programm IMPULS hat der Deutsche Chorverband zwei digitale Informationsveranstaltungen angeboten, um Sie als Kreis- und Landesverbände zu den näheren Bedingungen einer Förderung durch IMPULS zu informieren sowie Sie in Ihrer Ideenfindung zu unterstützen.

Sofern Sie eine Teilnahme an diesen Info-Terminen nicht einrichten konnten, empfehlen wir Ihnen gerne folgende hilfreiche Informationen:

1. PRÄSENTATION ALS PDF

Die Präsentation der Info-Veranstaltungen finden Sie zum Nachlesen als PDF im Anhang.


2. IMPULS: Das Wichtigste in Kürze

Die max. Förderhöhe bei Kreisverbänden beträgt 150.000 EUR; grundsätzlich förderfähig sind z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen. Das Projekt muss mindestens 10 Mitgliedsensembles eines Verbands zugutekommen. Das Projekt findet statt in ländlichen Räumen (deutsche Kommunen mit maximal 35.000 Einwohner*innen). Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2022 und die Projekte müssen bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.


3. KONTAKT ZUM FÖRDERPROGRAMM IMPULS

Für Rückfragen und Beratung steht Ihnen das Team von IMPULS gerne zur Verfügung:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
07425 328806-80
https://impuls.bundesmusikverband.de/


Ausdrücklich möchten wir Sie alle ermutigen, diese Möglichkeit der Förderung zu nutzen, um die Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit Ihrer Mitgliedschöre zu fördern und Unterstützung z.B. in den Bereichen der (Wieder-)Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Claudia Thorun
Verbandsmanagement

Liebe Mitglieder, liebe Kolleg*innen,

mit Blick auf den Herbst und damit auf die absehbare Verschärfung von Corona-Maßnahmen und einer Zuspitzung der Energiekrise fordern der Deutsche Musikrat, zehn Landesmusikräte und der Bundesmusikverband Chor & Orchester die Politik zum Handeln auf. Ein gemeinsamer 5-Punkte-Plan stellt Maßnahmen vor, um das Musikleben gut durch den Winter zu bringen und dabei das Musikleben in seiner ganzen Vielfalt aufrecht zu erhalten:

  1. Wiedereinführung kostenloser Corona-Tests für den Kulturbereich
  2. Keine Maskenpflicht für Musizierende bei Kultur- und Musikveranstaltungen
  3. Öffentliche Räume, etwa von Schulen, Vereinen und Kommunen, für Musikproben zur Verfügung stellen
  4. Einheitliche Corona-Verordnungen in allen Städten und Gemeinden, über die sich der Deutsche Gemeinde- und Städtetag abstimmt
  5. Anteiliger Energiekostenzuschuss für Musikveranstalter*innen und Musikvereine

Vielen Dank für das Weiterleiten und Streuen der Information in Ihren Netzwerken.

Mit freundlichen Grüßen

Theresa Demandt

Donnerstag, 01 September 2022 16:55

Infos zu rechtlichen Änderungen

Folgende Information haben wir vom Bundesmusikverband erhalten:

Liebe Mitglieder, liebe Kolleg*innen,

mit Ende des laufenden Monats treten einige rechtliche Neuerungen in Kraft, die auch Auswirkungen auf den Bereich der Amateurmusik haben und insbesondere für viele unserer Vereine relevant sind.

Vorab noch ein Hinweis: Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat in der Rubrik #DSEErechtstipp viele nützliche Informationen zusammengestellt, die auch für Ihre Mitgliedsvereine und Verbände als Arbeitgebende hilfreich sind. Bei direkten Nachfragen zu konkreten rechtlichen Sachverhalten nutzen Sie daher auch die Möglichkeit, sich direkt an die Kolleg*innen der DSEE zu wenden.
Senden Sie hierzu eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Im Folgenden möchten wir Sie über einige wichtige Aspekte informieren.

1. Wegfall der Corona-Sonderregelungen

Zum 1. September 2022 enden die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat in der Rubrik #DSEErechtstipp viele nützliche Informationen zusammengestellt, inwiefern für Vereine unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Hintergrund: Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 27.03.2020 – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht – auch Sonderregelungen zu Vorschriften des Vereinsrechts vorgenommen. Das Gesetz sollte es Vereinen erleichtern, ihre Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Diese Regelungen laufen zum 1. September 2022 aus. Mehr erfahren

2. Verein als Arbeitgeber: Mindestlohnerhöhung beachten
Vereine und Verbände konzentrieren sich für die Gehalts- und Vergütungsabrechnungen meist bereits auf den September/Oktober 2022, denn da kommt u. a. die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze bei den Minijobs auf 520,- EUR, zudem im September 2022 bereits der erforderliche richtige Umgang mit der Energiepreispauschale von 300 Euro gerade bei Lohnabrechnungen. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die erhöhte Mindestlohngrenze von 10,45 Euro. Dies zumindest noch bis zum 01. 10.2022. Ab dann gilt die neue gesetzlich festgelegte 12 Euro-Stundenlohngrenze.
Mehr Informationen
3. Rechtsprechung: Keine Künstlersozialabgabe bei einmaligen Aufträgen
Diese neue Entscheidung des Bundessozialgerichts kann gerade für viele Vereine Bedeutung haben. Denn oft werden nur einmalig im Jahr bestimmte Aufträge an Selbständige oder Einzelpersonen vergeben. Bislang gab es nur die Regelung, dass bei gezahlten Honoraren für abgabenpflichtige Vorgänge eine Freigrenze von 450,- EUR im Jahr insgesamt gilt. Das BSG entschied nun höchstrichterlich, dass bei einmaligen künstlerischen oder publizistischen Aufträgen diese Freigrenze nicht gilt. Die Regelung in § 24 Abs. 3 KSVG mit der 450 Euro-Vorgabe greift nur, wenn sich das Jahr über eine Regelmäßigkeit von erteilten Aufträgen und damit Dauerhaftigkeit feststellen lässt.
Mehr Informationen
4. Rechtsprechung: Außerordentliche Mitgliederversammlung muss trotz Corona möglich sein
Auch in „Corona-Zeiten“ muss der Vorstand das Recht der Mitglieder auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach §§ 36, 37 BGB gewährleisten. Eine solche Mitgliederversammlung kann nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 COVID-19-Gesetz auch als virtuelle Versammlung durchgeführt werden und ist zumutbar. Hintergrund: In einem Verein waren die Mitglieder unzufrieden mit der Arbeit des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Mitglieder verlangten die Durchführung einer außerordentlichen Versammlung mit dem Ziel der Abwahl der Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende sah diesen Antrag der Mitglieder als „rechtsmissbräuchlich“ an, da aufgrund der Corona-Pandemie eine Präsenzversammlung nicht stattfinden könne. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung entgegen der Auffassung des Vorsitzenden einberufen werden kann beziehungsweise muss. Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs sei haltlos, da auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 Nr. 1 COVID-19-Gesetz eine Mitgliederversammlung auch virtuell stattfinden kann. Der Gesetzgeber hat diese Regelung bewusst verabschiedet, um die Handlungsfähigkeit von Vereinen trotz der Corona-Pandemie sicherzustellen. Somit ist es ausdrücklich gewollt, dass Vereine weiterhin sowohl ordentliche als auch außerordentliche Mitgliederversammlungen abhalten können.
Wir möchten an dieser Stelle gern Johannes Wollasch danken, der uns als DHV-Geschäftsführer auf die erwähnten Neuerungen und den sich daraus ergebenden Informationsbedarf hingewiesen hat.

Viele vereinsrechtliche, vertragliche und juristische Sachverhalte und Informationen finden Sie auch auf frag-amu.de.

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Overbeck

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Lorenz Overbeck
Geschäftsführung

Bundesmusikverband
Chor & Orchester e.V.
Hugo-Herrmann-Straße 24 (Wir sind umgezogen!)
78647 Trossingen
Tel: +49 7425 328 806 - 49

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Musikleben in Zahlen #03: Stadt, Land, Flöte – Orte und Kontexte des Amateurmusizierens

Donnerstag, 12 Mai 2022 12:18

Pixie-Bücher - Bestellanfrage

Von: Josy Ehret
Betreff: Pixie-Bücher - Bestellanfrage
Datum: 11. Mai 2022, 20:22
An: Josy Ehret

Guten Tag,

nachfolgende Nachricht des Deutschen Chorverbandes erhalten Sie mit der Bitte um Rückmeldung (wenn möglich bis zum 14. Mai 2022), ob das Angebot für Ihren Sängerkreis/Ihre Vereine interessant ist.
Bitte geben Sie uns auch eine Rückmeldung, wenn Ihr Sängerkreis keinen Bedarf hat. Je nach Bestellmenge könnte der HSB Ihren Kauf bezuschussen.

Vom Carlsen Verlag aus Hamburg www.carlsen.de wurde dem Deutschen Chorverband die Kooperation für ein neues Sachbuch in der Reihe „Pixi Wissen“ angeboten.
Die Reihe „Pixi Wissen“ ist das bekannteste Sachbuch im deutschen Buchmarkt und wird im handlichen A6-Format für Kinder ab 6 Jahren veröffentlicht. Es vermittelt Allgemeinwissen für Grundschulkinder und ist stets von Pädagoginnen und Fachleuten geprüft. Im Anhang senden wir Ihnen als Anschauungsmodell „Tiere erkennen – Einfach gut erklärt“.

In unserem PIXI-Wissen soll in ähnlicher, geeigneter Weise das Wichtigste zum Singen, zur Kinderstimme, über Noten und v. a.m. erklärt werden und auch der Spaß und die Gemeinschaft im Chor vermittelt werden. Lieder zum Mitsingen sind nicht enthalten, denn in der Reihe werden ausschließlich Sachbücher veröffentlicht.

Wie bereits bei den drei seit 2012 erschienenen PIXI-Liederbüchern der Carusos wird der DCV auch hier wieder die Möglichkeit haben, auf seine Arbeit und besonders die für und mit Kindern hinzuweisen. So wollen wir neue Wege zu Kindern und in Familien, aber auch in die Kindergärten und Schulen beschreiten.
Ergänzend zu den Büchern veröffentlicht der Carlsen-Verlag seit vielen Jahren zu seinen Publikationen eine große Online-Wissens-Welt für Kinder, auf der dann Tutorials, Musik und viel Interaktion alles im Buch „Erklärte“ lebendig macht – natürlich auch das Singen.

Gemeinsam mit dem Carlsen Verlag haben wir zusätzlich zur Edition für den Buchhandel auch nach einer Möglichkeit gesucht, das Buch zugleich für alle unsere Mitgliedsverbände verfügbar zu machen, um es so überall im Verband für die eigene Arbeit und Nachwuchsgewinnung einsetzen zu können. Wenn es uns gemeinsam gelingt, genügend Mitstreiter für einen Sonderdruck von mindestens 15.000 Exemplaren zu finden, kann eine DCV-Sonder-Auflage beauftragt werden. Ab einer Stückzahl von 1.000 Exemplaren kann zusätzlich zum DCV- und DCJ-Logo auch das eigene Verbandslogo auf der U3 eingedruckt werden. In jedem Fall wird auch ein Feld für einen individuellen Stempeleindruck oder Aufkleber vorgesehen.

Wir alle können mit solch einem PIXI-Wissen die Bekanntheit der renommierten Kinderbuch-Marke nutzen, um uns und unser Engagement für das Singen mit Kindern noch bekannter zu machen und es gezielt zur Werbung oder bei eigenen Veranstaltungen zu nutzen.
Alle weiteren Details legen wir Ihnen mit dem beigefügten Angebot offen. Geplanter Erscheinungstermin ist der Sommer 2023.

Aber natürlich gibt es ein „Aber“!
Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Papierpreise kann das Angebot von Carlsen nur kurzfristig bis zum 31.05.2022 aufrecht erhalten werden, so dass wir Sie um eine schnelle Rückmeldung bis zum 15.05.2022 bitten, da die Geschäftsstelle mit der Vorbereitung und Durchführung unseres Chorfestes voll ausgelastet ist. Wir benötigen bis dahin lediglich die gewünschte Stückzahl und klären alle weiteren Details dann im Anschluss.

 

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Oberursel
Josy Ehret

Hessischer Sängerbund e.V.
Mauerweg 25 | 61440 Oberursel
Telefon: 06171 704972 | Fax: 06171 704974
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | www.hessischer-saengerbund.de

Amtsgericht Wiesbaden VR123

Betreff: WG: Bringt die Kinos zum Singen! Aktion im Rahmen der Initiative „Jahr der Chöre“
Datum: 2022-05-09T13:17:00+0200
Von: "Michaela Klein" <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;



Liebe Damen und Herren,

der Deutsche Chorverband und der Filmverleih Neue Visionen möchte „im Jahr der Chöre 2022“ auf ein neues Projekt aufmerksam machen. Es wäre schön, wenn Sie dieses auch an Ihre Chöre und Mitgliedsvereine weiterleiten könnten:

Bringt die Kinos zum Singen!
Der Film „Unsere Herzen – ein Klang“ startet ab dem 22. September und lädt Chöre zu Mitsingaktionen in lokalen Kinos ein

Am 22. September startet „Unsere Herzen – ein Klang“ in den Kinos: Ein Dokumentarfilm und eine Liebeserklärung an das Chorsingen. Im „Jahr der Chöre“ laden der Deutsche Chorverband und der Filmverleih Neue Visionen die Chöre in ganz Deutschland dazu ein, ihre Freude am gemeinsamen Singen auch mit dem Filmpublikum zu teilen und die Kinos zum Singen zu bringen.

Alle interessierten Ensembles können sich dafür ab sofort direkt beim Filmverleih melden und werden dann mit ihrem lokalen Kino verknüpft. Wenn ein Termin gefunden ist, schaut sich der Chor – gemeinsam mit dem Kinopublikum – den Film an. Anschließend nimmt das Ensemble den Schwung des Kinofilms von der Leinwand mit in den Kinosaal. Das Publikum wird so vom stummen Zuhörer zum aktiven Chormitglied. Der Chor kann ein eigenes, leicht zu erlernendes Lied wählen oder einen vorgeschlagenen Kanon von der Website mit dem Kinopublikum einüben.

Alle Infos zur Aktion, dem Film und zur Anmeldung unter:
www.unsereherzen-einklang.de und in der angehängten PDF-Datei.


Mit freundlichen Grüßen aus Oberursel
Michaela Klein

Hessischer Sängerbund e.V.
Mauerweg 25 | 61440 Oberursel
Telefon: 06171 704972 | Fax: 06171 704974
www.hessischer-saengerbund.de

Amtsgericht Wiesbaden VR1231

Es stand in der Nassauischen Neuen Presse: Der Deutsche Musikrat zeichnet  das Sängerdorf Lindenholzhausen aus..

Der Sängerkreis Limburg, mit seinem gesamten Vorstand, gratuliert Lindenholzhausen zu dem großartigen zweiten Preis bei dem Wettbewerb "Landmusikort". Gerhard Voss, Vorsitzender des Sängerkreises, freut sich über diese Auszeichnung, zeigt es doch den hohen Stellenwert, den der Gesang in Lindenholzhausen und im gesamten Sängerkreis Limburg hat. Gerhard Voss: "Wir sind mächtig stolz, dass dieser Preis an eine Gemeinde des Sängerkreises gegangen ist."